1.1. Erlass Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen vom 16.12.2004, SVBl. S. 76
- Maximaler Zeitaufwand am Nachmittag
im Primarbereich 30 bis 45 Minuten.
- Die Schule würdigt die bei den
Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen …
- Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit
Noten bewertet werden.
1.2. Niedersächsisches Schulgesetz § 34
- Die Gesamtkonferenz entscheidet, …,
über
5. Grundsätze für
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
1.3 Die Arbeit in der Grundschule, RdErl. d.
MK v. 3.2.2004
- 5.8 Hausaufgaben dienen u.a. der Übung, Wiederholung und Ergebnissicherung, vor
allem sollen sie aber die SuS anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten
weiter zu beschäftigen.
1.3 Die Arbeit in der Grundschule,
Niedersächsisches Kultusministerium, 2005, Informationen
für Eltern
- Hausaufgaben können, müssen jedoch
nicht aufgegeben werden.
- Kinder sollten Hausaufgaben selbstständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten können.
- Eltern sollten „keine“ Hilfslehrkräfte sein.
- Die Art der Erledigung von Hausaufgaben soll den Lehrerinnen und Lehrern auch
zeigen, wo noch Vertiefungen nötig sind.
- „Hausaufgaben sind Kinderaufgaben“
- Das Thema „Hausaufgaben“ sollte unbedingt ein Thema beim Elternabend sein.
1.4 Orientierungsrahmen Schulqualität
2.4
Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung
2.4.3 Hausaufgaben
- Wie sorgen Lehrkräfte für die
systematische Nutzung von Hausaufgaben im Lernprozess?
1.5 Inspektion (7.4)