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Organisation

2.1.   Hausaufgabenvereinbarungen

Hausaufgaben können den Unterricht vertiefen, ergänzen, fortführen und vorbereiten. Eine Differenzierung der Hausaufgaben kann in Form des Umfanges und der Leistungsfähigkeit erfolgen.

Hausaufgaben

  • werden regelmäßig (Termin-, Tages- und Wochenaufgaben,…) aufgegeben.
  • werden so bemessen, dass sie in 30 bis 45 Minuten erledigt werden können
  • werden rechtzeitig erläutert und zusätzlich an der Tafel notiert

1. Klasse: Hausaufgaben werden durch die Schüler mit einem gemalten Haus gekennzeichnet. In seltenen Fällen werden die Hausaufgaben im Hausaufgabenheft notiert, der Eintrag erfolgt dann mit Hilfe des Lehrers.

2. Klasse: Einführung des Hausaufgabenheftes. Der Eintrag erfolgt mit aktuellem Datum gemeinsam im Klassenverband.

3. – 4. Klasse: Der Eintrag im Hausaufgabenheft erfolgt selbständig und ohne Lehrerkontrolle. Es wird erwartet, dass die Eintragung gewissenhaft und vollständig erfolgt.

  • In Ausnahmefällen muss das Heft dem Lehrer und den Eltern zur Unterschrift vorgelegt werden. Beide Parteien zeichnen den Eintrag ab.

Ausnahmeregelung zur Vollständigkeit der Hausaufgaben

  • Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher aus dem Hort können in eigener Verantwortung die Hausaufgabenzeit beenden, auch wenn das Kind noch nicht alle Aufgaben erledigt hat. Gründe können sein: deutliche Überschreitung der Hausaufgabenzeit oder eine punktuelle Überlastung des Kindes. Es wird davon ausgegangen, dass alle Beteiligten verantwortungsbewusst gegenüber dem Kind und der Schule handeln. Die Eltern informieren die Schule über einen Eintrag im Mitteilungsheft.

Nicht oder unzureichend angefertigte Hausaufgaben

  • werden zum nächsten Tag nachgeholt.
  • werden vom jeweiligen Lehrer notiert.

Bei mehrfacher Nichterledigung werden die Eltern schriftlich oder mündlich informiert und Maßnahmen gemeinsam abgesprochen.

Bei Fehlzeiten

  • ist jeder Schüler/jedes Elternteil verpflichtet, sich selbständig über Versäumtes zu informieren und dieses nachzuarbeiten.

Hausaufgabenbetreuung im Hort Halchter

1. Die Hausaufgabenzeit ist von 14.15 - 15.15 Uhr. In dieser Zeit sollten die Kinder die Hausaufgaben schaffen. Restliche Hausaufgaben sollten nicht zu Hause nachgeholt werden. Allerdings sollten die Eltern sich die Aufgaben von den Kindern zeigen lassen.

2. Die Erzieherinnen und Erzieher stehen den Kindern als Begleiter für Verständnisfragen zur Seite.

1. + 2. Klasse: Der Hort steht den Kindern als intensiver Begleiter für Verständnisfragen oder kleinere Hilfestellungen zur Verfügung. Ein Fragezeichen mit Stempel dokumentiert eine grundsätzlich nicht verstandene Aufgabe.

3. + 4. Klasse: Der Hort steht den Kindern als Begleiter für Verständnisfragen zur Verfügung. Er kontrolliert die Aufgaben auf Vollständigkeit, Sauberkeit und belegt dies mit einem Stempel.

3. Bei auftretenden Schwierigkeiten setzen sich die Erzieherinnen und Erzieher mit den Eltern und/oder Lehrerinnen in Verbindung.

4. Ziel ist es, die Kinder zur Eigenständigkeit zu ermutigen und sie zu stärken.

2.2.   Würdigung und Bewertung

  • Hausaufgaben werden angemessen gewürdigt (Selbstkontrolle, Partnerkontrolle, Partnervergleich, Kontrolle durch den Lehrer, …). Es kann durchaus möglich sein, dass eine tägliche Kontrolle nicht immer erfolgen kann. Die Lehrkraft entscheidet eigenverantwortlich über die Form der Hausaufgabenkontrolle.
  • Im Zeugnis wird die „Erledigung der Hausaufgaben“ im Arbeitsverhalten berücksichtigt.